Förderung und „Zulassen“ lebenspraktischer Fähigkeiten:

  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten in den Wohngruppen

  • Selbstbestimmtes Einkaufen, eigenständiges Kochen

  • Zubereiten von Mahlzeiten, eigenständige Auswahl der Kleidung

Einzelgespräche mit Pflege- und Betreuungspersonal
Freizeitangebote (Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Kirchgänge, Spaziergänge etc.)
Regelmäßige Festgestaltung, mindestens einmal im Monat
Sport, Gymnastik und Bewegungsübungen
Hobbyförderung
Vermittlung externer Dienste (Fußpflege, Friseur, Krankengymnasten etc.)
Begleitung zu Arztterminen
Wahrung der Mitbestimmungsrechte der Klienten bzgl. der:

  • Wohngruppenorganisation

  • Menüauswahl

  • Art und Inhalt von Veranstaltungen

  • Ausstattung von Wohn- und Gemeinschaftsräumen durch
    - Einzelgespräche
    - Klientenversammlungen
    - Kundenbefragungen mit Beistand des Heimfürsprechers

Bei uns tummeln sich Altenpfleger/innen Gesundheits- und Krankenpfleger/innen darunter Weitergebildete zum Sozialfachwirt zur Pflegedienstleitung zu Verantwortlichen Pflegefachkräften oder solche mit Zusatzausbildung in gerontopsychiatrischer Pflege, in Palliative Care, als Praxisanleiter/in, etc.

Dann gibt es noch Kranken- und Pflegefachhelfer/innen, Auszubildende in der Altenpflege (auch generalistische Ausbildung im Schulversuch und Bachelorstudiengang Pflege in Kooperation mit der Klinik Mühldorf und der Hochschule Rosenheim) und Betreuungsassistentinnen (§ 43 b, 53 c SGB XI).